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Landesvereinigung

 
Verzeichnis der im Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannten

Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz


 

Satzung

  1. Die Vereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Zusammenschluss von in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Prüfingenieuren für Baustatik. Mitglieder der Landesvereinigung sind Prüfingenieure für Baustatik, die ihren Beitritt erklärt haben. Sie halten sich an die Berufsleitlinien, die Bestandteil der Satzung sind.
  2. Die Vereinigung bezweckt:
    • die Vertretung der Mitglieder in den Angelegenheiten ihrer Berufsausübung
    • die Forderung ihrer Mitglieder durch Erfahrungsaustausch und Veranstaltungen zur Sicherung ihrer Fachkenntnisse auf dem neuesten Stand der Technik und ihrer Kenntnisse der für ihre Berufsausübung wesentlichen Verordnungen und Erlasse.
    • die Beratung und Unterstützung der Bauverwaltungen im bautechnischen Bereich und bei Fragen, die die Berufstätigkeit der Prüfingenieure betreffen.
  3. Die Mitgliederversammlung ist das Beschlussorgan der Vereinigung. Sie befindet über grundsätzliche und wesentliche Angelegenheiten der Berufsausübung ihrer Mitglieder. 

    Ihrer Beschlussfassung sind vorbehalten:
    • die Wahl des Vorstandes und seine Entlastung
    • die Wahl von zwei Rechnungsprüfern
    • die Festlegung des Mitgliedsbeitrages und von Umlagen
    • die Genehmigung des Kassenberichtes und des Haushaltsvorschlages.
  4. Der Vorstand der Vereinigung besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertretern.
    Der Vorstand wird für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Amsantritt erfolgt sofort nach der Wahl.
    Der Vorsitzende vertritt die Vereinigung. Das Büro des jeweiligen Vorsitzenden ist Sitz und Geschäftsstelle der Vereinigung.
    Ein Vorstandsmitglied unterstützt und vertritt den Vorsitzenden in Angelegenheiten der Berufsausübung, das andere im fachtechnischen Bereich.

  5. Mitgliederversammlungen werden von dem Vorsitzenden unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen einberufen. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 15 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich vorzulegen.
    Mitgliederversammlungen sollen mindestens einmal in drei Jahren stattfinden, zwischenzeitlich Fachveranstaltungen oder Kollegengespräche nach Bedarf.
    Mitgliederversammlungen sind mit der Anwesenheit von einem Viertel der Mitglieder beschlussfähig.
    Mitgliederversammlungen beschließen mit einfacher Mehrheit mit Ausnahme von Beschlüssen über Satzungsänderungen, für die eine dreiviertel Mehrheit erforderlich ist. Stimmenübertragungen sind nicht zulässig.

 
© Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik M-V