Verzeichnis der im Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannten
Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz
Satzung
Der Vorstand der Vereinigung besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertretern.
Der Vorstand wird für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Amsantritt erfolgt sofort nach der Wahl.
Der Vorsitzende vertritt die Vereinigung. Das Büro des jeweiligen Vorsitzenden ist Sitz und Geschäftsstelle der Vereinigung.
Ein Vorstandsmitglied unterstützt und vertritt den Vorsitzenden in Angelegenheiten der Berufsausübung, das andere im fachtechnischen Bereich.
Mitgliederversammlungen werden von dem Vorsitzenden unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen einberufen. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 15 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich vorzulegen.
Mitgliederversammlungen sollen mindestens einmal in drei Jahren stattfinden, zwischenzeitlich Fachveranstaltungen oder Kollegengespräche nach Bedarf.
Mitgliederversammlungen sind mit der Anwesenheit von einem Viertel der Mitglieder beschlussfähig.
Mitgliederversammlungen beschließen mit einfacher Mehrheit mit Ausnahme von Beschlüssen über Satzungsänderungen, für die eine dreiviertel Mehrheit erforderlich ist. Stimmenübertragungen sind nicht zulässig.